Motorradführerschein

Klasse AM | A1 | A2 | A

Motorradführerschein

Nach Deiner Anmeldung in der Fahrschule Vetter kannst Du sofort mit dem Motorradführerschein anfangen. Lege mit dem theoretischen Unterricht los, Sehtest-Bescheinigung oder den Nachweis des Erste Hilfe Kurses musst Du erst bei der Anmeldung beim Straßenverkehrsamt vorlegen. Die theoretische Prüfung kannst Du frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters, die Praxisprüfung frühestens 1 Monat vorher ablegen.

 

  • Theorie: Du musst für den Motorradführerschein in allen Klassen 12 Doppelstunden Grundstoff (6 bei Erweiterung) und 4 Doppelstunden fahrzeugspezifischen Zusatzstoff zu verschiedenen Themen absolvieren. Der theoretische Unterricht entfällt und die Praxis ist freiwillig, wenn Du mindestens zwei Jahre den A2 besitzt. Hast Du es besonders eilig, bieten wir Dir an, die Theorie innerhalb einer Woche in unserer Intensivfahrschule zu machen.

 

  • Praxis: Für den Motorradführerschein musst Du ohne Vorkenntnisse mindestens 12 Sonderfahrten (siehe unten) machen. Zu den Pflichtstunden kommt eine individuelle Zahl an Übungsfahrten hinzu. Der Preis für Pflicht- und Übungsstunden ist in der Fahrschule Vetter gleich.

 

KOSTENBEISPIEL

Details zu den Führerscheinklassen
AM | A1 | A2 | A

Welche Fahrzeuge kannst Du mit Führerscheinklasse AM fahren? (Quelle: ADAC)

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.

Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 ccm oder einer anderen Antriebsform.

Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 ccm³ oder einer anderen Antriebsform.

 

Welche Voraussetzungen musst Du dafür erfüllen?

  • Mindestalter: 16
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung

 

Wie viele Fahrstunden musst Du machen?

  • Übungsstunden nach Bedarf

 

Was musst Du mitbringen?

  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Nachweis über erfolgreich absolvierten Erste Hilfe Kurs

Welche Fahrzeuge kannst Du mit Führerscheinklasse A1 fahren? (Quelle: ADAC)

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

Welche Voraussetzungen musst Du dafür erfüllen?

  • Mindestalter: 16
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung

 

Wie viele Fahrstunden musst Du machen?

  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

 

Was musst Du mitbringen?

  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Nachweis über erfolgreich absolvierten Erste Hilfe Kurs

Welche Fahrzeuge kannst Du mit Führerscheinklasse A2 fahren? (Quelle: ADAC)

Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/ Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Welche Voraussetzungen musst Du dafür erfüllen?

  • Mindestalter: 18
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung
  • Wer von Klasse A1 auf A2 erweitern möchte, muss diese Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre besitzen und benötigt nach einer Prüfungsvorbereitung in einer Fahrschule nur die praktische Prüfung.

 

Wie viele Fahrstunden musst Du machen (ohne mindestens zwei Jahre Vorbesitz A1)?

  • 5 Fahrstunden Überland (3 bei Vorbesitz A1 < 2 Jahren)
  • 4 Fahrstunden Autobahn (2 bei Vorbesitz A1 < 2 Jahren)
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit (1 bei Vorbesitz A1 < 2 Jahren)

 

Was musst Du mitbringen?

  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Nachweis über erfolgreich absolvierten Erste Hilfe Kurs

 

Sonstiges?

  • Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis – ausgenommen sind die Klassen AM, L und T – wird der Motorradführerschein „auf Probe“ erteilt. Während der Probezeit von 2 Jahren wird an ein Fehlverhalten besondere Folgen geknüpft. (Quelle: ADAC)

Welche Fahrzeuge kannst Du mit Führerscheinklasse A fahren? (Quelle: ADAC)

Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge

Eingeschlossene Klassen: A1, A2, AM

Welche Voraussetzungen musst Du dafür erfüllen?

  • Mindestalter:
    • 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg
    • 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder
    • 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung
  • Wer vor Ablauf der 2 Jahresfrist von der Klasse A2 in die A aufsteigen möchte, hat die Erleichterung, dass er eine Ausbildung mit reduzierter Stundenzahl absolvieren kann.

 

Wie viele Fahrstunden musst Du machen (ohne mindestens zwei Jahre Vorbesitz A1/A2)?

  • 5 Fahrstunden Überland (3 bei Vorbesitz A2 < 2 Jahren oder Vorbesitz A1)
  • 4 Fahrstunden Autobahn (2 bei Vorbesitz A2 < 2 Jahren oder Vorbesitz A1)
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit (1 bei Vorbesitz A2 < 2 Jahren oder Vorbesitz A1)
  • Hast Du mehr als 2 Jahre die Führerscheinklasse A2, musst Du keine Sonderfahrten machen.

 

Was musst Du mitbringen?

  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Nachweis über erfolgreich absolvierten Erste Hilfe Kurs

 

Sonstiges?

  • Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis – ausgenommen sind die Klassen AM, L und T – wird der Motorradführerschein „auf Probe“ erteilt. Während der Probezeit von 2 Jahren wird an ein Fehlverhalten besondere Folgen geknüpft. (Quelle: ADAC)

    HAST DU FRAGEN?

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    13:30 - 17:00 Uhr
    Sa: 09:30 -12:00 Uhr

    Unsere Preise

    MOTORRAD Klasse A - Aufstieg
    • Grundbetrag: 100,00 €
    • Praktische Prüfung: 120,00 €
    57,00 € für Übungsstunden und Sonderfahrten
    Anfrage
    MOTORRAD Klasse A
    • Grundbetrag: 300,00 €
    • Praktische Prüfung: 150,00 €
    57,00 € für Übungsstunden und Sonderfahrten
    Anfrage